Kirche zu Köhra

Die Chronik

Kirche Köhra

 

Ursprung und ggf. Vorgängerbauten sind unbekannt, ältestes Bauteil ist der Altarraum, ggf. 13. Jhd.

1580

Erstmalige Erwähnung der Kirche anlässlich einer Visitation

1768

Hauptreparatur und Erweiterungsbau der „kleinen und dumpfen Kirche“, Kosten 1058 Taler, 3 Groschen und 3 Pfennige. Verlängerung nach Westen mit neuem Altar, neuer Kanzel und neuem Beichtstuhl

22.Nov. 1768

Einweihung nach dem großen Umbau

1770

Einbau einer neuen Orgel und neuer Taufstein

01. Mai 1819

Einbrecher wüten in der Kirche und entwenden einige Gegenstände, werden durch den Hund des Schulmeisters verscheucht!

1888

Größere Reparatur: neue Orgel, neuer Fußboden, neue Fenster und Türen. Außenputz der Kirche und eisernes Tor am Friedhof

28. Okt. 1888

Einweihung der Kirche durch Pfarrer Lutz

1908

Erneut umfangreiche Arbeiten zur Erhaltung des Gotteshauses: u.a. wurden Kanzel, Decke, Treppenaufgänge zum Turm erneuert. Turm mit Glockenhaus und Satteldach wurden abgetragen und neu aufgemauert, die südliche Empore wurde entfernt und die vorhandene Holzdecke wurde durch ein 2 m höheres ausgemaltes Rabitz-Gewölbe ersetzt (leichtes Gewölbe mit faserverstärktem Putz auf gewölbtem Trägermaterial). Die Orgel und das Gestühl wurden repariert. Eine „Glühlicht-Beleuchtungsanlage“, eine neue Kirchenuhr, Heizung und ein neues Geläut mit 3 Glocken wurden eingebaut.

10. Nov. 1908

Die neuen Glocken werden geweiht und aufgezogen

10. Dez. 1908

Einweihung der erneuerten Kirche durch Sup. Dr. Albert und Pfarrer Lutz, anschl. Festmahl im Gasthof und Familienabend

01. Mai 1949

Kirchgemeinde Köhra wird Schwestergemeinde von Belgershain lt. Vereinigungsvertrag (wie bereits 1931 geplant!)

1950

Neuguss der Glocken, die älteren waren im 2. Weltkrieg eingeschmolzen worden

1990

Große Renovierung
-  Turmsanierung mit Turmreiter und Turmbekrönung
-  Sanierung Kirchenschiff sowie Dach und Fassade
-  Innensanierung mit Fußboden, Innenputz,        
    Holzwurmbekämpfung, div. Malerarbeiten
-  Gesamtkosten 330 TDM, davon 60 TDM Eigenleistung der
    Gemeindemitglieder